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Novelle des Arbeitsgesetzbuches – Kontrolle der Nüchternheit und Arbeit im Home Office

PrintMailRate-it

 

10. Juni 2022

Izabela Prokop​

 

Der Ministerrat hat den Entwurf einer Novelle des Arbeitsgesetzbuches angenommen. In der Novelle werden die Grundsätze der Arbeit im Home Office sowie die Grundsätze für die Untersuchung der Nüchternheit der Arbeitnehmer geregelt.

 

Arbeit im Home Office

Die Definition der Arbeit im Home Office – nach der die Arbeit vollständig oder teilweise am vom Arbeitnehmer genannten und jeweils mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort ausgeführt wird – wird dauerhaft in die polnische Rechtsordnung aufgenommen. Der Entwurf sieht sowohl Arbeit ausschließlich im Home Office als auch hybride Arbeit vor.

 

Bei einigen Arbeitnehmern (Schwangere, Eltern von Kindern bis zum 4. Lebensjahr, Eltern von behinderten Kindern oder Personen, die ein Mitglied ihrer engeren Familie betreuen) wird der Arbeitgeber den von ihnen eingereichten Antrag auf Arbeit im Home Office berücksichtigen müssen. Diese Lösung soll vor allem die Vereinbarung familiärer und beruflicher Pflichten erleichtern.

 

Der Arbeitgeber wird jeweils verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer, der die Arbeit im Home Office verrichtet, die erforderlichen Materialien und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich muss er die Installation, die Wartung und die Instandsetzung der Arbeitsmittel gewährleisten bzw. die Betriebskosten decken. Der Arbeitgeber wird ferner verpflichtet sein, die Stromkosten und die Kosten der Telekommunikationsdienste, die für die Ausführung der Arbeit im Home Office notwendig sind, zu decken.

 

Der Entwurf sieht aber die Möglichkeit vor, die Pflicht zur Deckung dieser Kosten bzw. zur Auszahlung eines Äquivalents mit der Pflicht zur Auszahlung einer Pauschale, deren Höhe den voraussichtlichen von dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Arbeit im Home Office getragenen Kosten entspricht, zu ersetzen.

 

Kontrolle der Nüchternheit der Arbeitnehmer

Nach der Novelle wird der Arbeitgeber im Arbeitsbetrieb die Nüchternheit der Arbeitnehmer sowie die Anwesenheit anderer Substanzen mit ähnlicher Wirkung kontrollieren dürfen. Die Kontrolle muss durch die Notwendigkeit begründet sein, den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer, anderer Personen bzw. den Vermögensschutz zu gewährleisten.

 

Die Kontrolle wird nicht nur durch die Polizei aber auch den Arbeitgeber durchgeführt werden können. Werden im Blut des Arbeitnehmers Alkohol bzw. andere Suchtmittel festgestellt, so wird der Arbeitgeber verpflichtet sein, den Arbeitnehmer von der Arbeit zu entfernen. Ähnliche Folgen werden eintreten, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer:

  • unter dem Einfluss von Alkohol oder eines Mittels, das eine ähnliche Wirkung wie Alkohol hat, zur Arbeit erschienen ist.
  • Alkohol oder die genannten Mittel während der Arbeit konsumiert hat.

 

Die obige Lösung soll zur Erhöhung der Sicherheit der Arbeitnehmer und des Vermögensschutzes beitragen.

 

Die Experten von Rödl & Partner werden Sie über sämtliche Maßnahmen und Änderungen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten.

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Jarosław Kamiński

Attorney at law (Polen)

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