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Mehr Zeit für den Austausch von Registrierkassen

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Żaneta Niestier

25. Juni 2020

 


Das Finanzministerium arbeitet an der Verschiebung der Fristen, die es den Steuerpflichtigen erlauben, die Verzeichnisse  unter Anwendung von Registrierkassen entweder mit elektronischer Speicherung der Kopien oder mit Aufzeichnung auf Papier zu führen. Die längere Zeit für den Wechsel der Registrierkassen soll die Steuerpflichtigen entlasten und ihnen die Ausübung der Gewerbetätigkeit, insbesondere in den von der Epidemie stark betroffenen Sektoren, erleichtern.


Laut Erläuterungen des Finanzministeriums wird diese Frist für die erste Gruppe der Steuerpflichtigen vom 30. Juni 2020 auf den 31. Dezember 2020 und für die zweite Gruppe der Steuerpflichtigen vom 31. Dezember 2020 auf den 30. Juni 2021 verschoben.
In der ersten Gruppe befinden sich Steuerpflichtige, die Verpflegungsleistungen ausschließlich im Rahmen von stationären Gaststätten, Imbissbuden, Cafés, Eissalons (darunter auch saisonbedingt) sowie Dienstleistungen im Bereich der vorübergehenden Unterbringung erbringen, und Steuerpflichtige, die Kohle, Kohlenbrikett und ähnliche feste Brennstoffe aus Kohle, Braunkohle, Koks und Schwelkoks für Heizzwecke verkaufen.


Die zweite Gruppe hingegen umfasst Steuerpflichtige, die Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, Baudienstleistungen, Dienstleitungen der ärztlichen und zahnärztlichen Fürsorge, Rechtsberatungsdienst-leistungen sowie Dienstleistungen i.Z.m. der Tätigkeit der Fitness-Objekte (ausschließlich im Bereich des Eintritts) erbringen.
Der Entwurf wurde dem Minister zur Unterzeichnung vorgelegt. Bei Fragen oder Zweifeln setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir werden Sie über sämtliche Änderungen auf dem Laufenden halten.

 

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Dominika Tyczka-Szyda

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