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Gesetz über Hinweisgeber mit Änderungen

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19. April 2022

 

Am 12. April 2022 wurde auf der Internetseite der Regierungszentralstelle für Gesetzgebung (Rządowe Centrum Legislacji) eine veränderte Version des Entwurfs des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, veröffentlicht. Sie wurde zur gesellschaftlichen Konsultation weitergeleitet. Die Frist für die Implementierung der EU-Richtlinie ist im Januar dieses Jahres abgelaufen, daher ist eine Beschleunigung des Gesetzgebungsprozesses zu erwarten.
 
Die wichtigsten Änderungen des Entwurfs umfassen Folgendes:

  •  Erweiterung der Liste der Rechtsträger, die zur Einführung eines internen Verfahrens zur Meldung von Rechtsverstößen verpflichtet sind – es handelt sich hierbei um Rechtsträger, die mindestens 50 Personen beschäftigen, einschließlich Personen, die für diese Rechtsträger z.B. auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge Arbeit verrichten;
  • Verlängerung der vacatio legis – Unternehmen, die 250 Personen beschäftigen, setzen das interne Verfahren innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes um. In der Praxis werden Unternehmen dafür 3 Monate Zeit haben, da der Entwurf das Inkrafttreten nach 2 Monaten vorsieht;
  • eine Neuheit stellt die Einführung eines Systems von Vorteilen für Hinweisgeber dar. Die Festlegung der Anreize und der Grundsätze deren Inanspruchnahme wird im Ermessen der einzelnen Rechtsträger liegen;
  • Verkürzung des Zeitraums der obligatorischen Speicherung von Daten im internen Register auf 12 Monate;
  • Änderung der Sanktionen für Personen, die die Handlungen zur Meldung von Unregelmäßigkeiten erschweren – Geldstrafe oder Freiheitsbeschränkung;
  • für die unterlassene Festlegung eines internen Verfahrens oder für eine gesetzeswidrige Festlegung werden nur Geldstrafen drohen;
  • Erweiterung des Katalogs der Repressalien um Mobbing, Diskriminierung oder Schädigung des Rufs.

 

Der Entwurf wurde zur gesellschaftlichen Konsultation weitergeleitet. Die Experten von Rödl & Partner halten Sie über den Fortschritt der Gesetzgebungsarbeiten auf dem Laufenden und unterstützen Unternehmer bei der Einführung der entsprechenden internen Regelungen. Bei Fragen zu dem Gesetzesentwurf setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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Jarosław Hein

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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