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Folgen der Nichteinhaltung der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen

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Rafał Szymański, Alicja Szyrner

24. Mai 2022


Eine Strafe von bis zu 20 Mio. PLN - das droht Unternehmen, die ihren Pflichten aus den EU-Verordnungen über die Verhängung von Sanktionen aufgrund der Aggression Russlands gegen die Ukraine nicht nachkommen.

Von der EU festgelegte Pflichten

  • Pflicht zum Einfrieren von Geldmitteln oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen in Bezug auf Rechtsträger, die in der vom Innenminister geführten Liste aufgeführt sind;
  • Verbot des Imports von Kohle aus Russland oder Belarus;
  • Pflicht, unverzüglich alle Informationen zu übermitteln, die die Einhaltung der 
  • EU-Sanktionsverordnungen erleichtern würden.

Darüber hinaus werden Unternehmen bestraft, die sich um die Vergabe öffentlicher Aufträge bewerben, obwohl sie auf der Liste des Innenministers eingetragen sind. Die Liste ist unter folgender Adresse zu finden: https://www.gov.pl/web/mswia/lista-osob-i-podmiotow-objetych-sankcjami.

Andere Folgen


Für die Verletzung der in den EU-Verordnungen festgelegten Verbote, u.a.:

  • Lieferung von Ausrüstung, die für interne Repressionen verwendet werden könnte;
  • Lieferung und Leistung technischer Hilfe im Zusammenhang mit einer bestimmten Technologie;
  • Einfuhr von Holzprodukten, Eisen-, Stahl- und Zementerzeugnissen sowie Gummiwaren 
  • mit Ursprung in Belarus in die EU,

droht ebenfalls eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren. Wird diese Tat im Rahmen der Gewerbetätigkeit des Unternehmers begangen, so gilt die Person, die für den Abschluss des betreffenden Geschäfts verantwortlich ist, als Täter.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Geschäftspartner jedes Mal im Hinblick auf mögliche Verbindungen zu Russland oder Belarus zu überprüfen.

Wenden Sie sich an die Experten von Rödl & Partner, um das Risiko zu ermitteln und die von Ihnen getroffenen Maßnahmen zu überprüfen.
 

Rechtsgrundlage:

1. Gesetz über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit vom 13. April 2022 (Dz.U. [poln. GBl.] 2022.835).

2. Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an russischen Aggression gegen die Ukraine (Amtsblatt der EU L 134 vom 20.05.2006, S. 6, m.Ä.).

3. Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Kontakt

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Rafał Szymański

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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