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EU-Steuerpaket

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Żaneta Niestier

31. August 2020

 

Die Europäische Kommission legte einen Aktionsplan vor und definierte die künftige Ausrichtung der Änderungen des Steuersystems in der Perspektive 2020-2023. Viele der geplanten Änderungen betreffen die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten geplanten Änderungen.


Änderungen bei der Umsatzsteuer


Um die Jahreswende 2020/2021 soll ein Entwurf der Novelle veröffentlicht werden, der den Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen ändert. Wahrscheinlich wird der Umfang dieser Befreiung begrenzt, was bedeutet, dass mehr Steuerpflichtige die Steuer entrichten werden. Gemäß den geplanten Änderungen sollen die auf dem Finanz- und Versicherungsmarkt tätigen Unternehmen die bisherigen Abrechnungen überprüfen.


Die meisten Änderungen werden in 2022 und 2023 erwartet, wenn mehrere Novellierungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie veröffentlicht werden. Die geplanten Änderungen betreffen u.a.:

  • Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden über innergemeinschaftliche Geschäfte in Echtzeit,
  • Umfang der elektronischen Rechnungsstellung,
  • Umfang der Umsatzsteuererklärung, die auf ein Minimum beschränkt werden soll.


Darüber hinaus muss sich ein Unternehmer, der in einem EU-Land für Umsatzsteuerzwecke registriert ist, nicht mehr in einem anderen EU-Land registrieren lassen, was für Unternehmer sicherlich eine große Erleichterung darstellen wird. Der Mechanismus „VAT OSS“ (One Stop Shop) für den Verkauf elektronischer Dienstleistungen an natürliche Personen in der EU, bei dem der Unternehmer die ausländische Steuer in seinem eigenen Land zahlt und diese in das entsprechende Land überwiesen wird, wird ebenfalls erweitert.


Änderungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer


Das Steuerpaket soll auch die Zusammenarbeit bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung verbessern. Daher sollen die Arbeiten zur korrekten Umsetzung der bereits geltenden EU-Richtlinie 2017/852 fortgesetzt werden.
Der verschärfte Informationsaustausch über Einkünfte aus Kryptowährungen soll ebenfalls intensiviert werden. Die Europäische Kommission begründet dies mit dem Verdacht, dass sie nicht nur zur Vermeidung von Steuern, sondern auch zur Förderung von Terrorismus in Anspruch genommen werden.
Brüssel wird auch an einem Projekt arbeiten, das darauf abzielt, die Grundsätze für die Erhebung der Quellensteuer und den Austausch von Informationen zwischen einzelnen Ländern über die aus diesem Titel einbehaltenen Beträge zu vereinheitlichen.
Die geplanten Reformen zielen darauf ab, Steuerbetrug zu bekämpfen und unlauteren Wettbewerb zu begrenzen. Diese Änderungen sollen auch den Umfang der Berichtspflichten verringern und das Steuersystem vereinfachen.

Wir werden das Thema verfolgen und Sie laufend über sämtliche Änderungen informieren. 

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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