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Erbschaft- und Schenkungsteuer– Freibeträge

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​Monika Spotowska

2. Juni 2023


Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge - die Freibetragsgrenzen werden erhöht. 

Erbschaft- und Schenkungsteuer


Die Besteuerung mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt vom Wert des erhaltenen Vermögens und dem Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasser/Schenker und Erbe/Beschenktem ab. Das Gesetz unterscheidet 3 Gruppen von Steuerpflichtigen:

  • die Steuerklasse I umfasst die nächsten Angehörigen des Erblassers/Schenkers (u.a. Ehepartner, Kinder, Geschwister, Enkel) 
  • die Steuerklasse II umfasst entferntere Familienangehörige (z.B. Kinder der Geschwister, Geschwister der Eltern) 
  • die Steuerklasse III umfasst u.a. Personen, mit denen keine Verwandtschaft besteht 
 

Höhere Freibeträge


Im Sinne der neuen Vorschriften wird sich der Freibetrag wie folgt ändern:

  • für die Steuerklasse I von 10.434 PLN auf 36.120 PLN,
  • für die Steuerklasse II von 7.878 PLN auf 27.090 PLN,
  • für die Steuerklasse III von 5.308 PLN auf 18.060 PLN.

Die Steuer wird auf den Erwerb von Eigentumsrechten und Vermögensrechten erhoben, deren Nettowert in einem Zeitraum von fünf Jahren die oben genannten Grenzen übersteigt. 

Für Rückfragen zu den o.g. Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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