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Das vereinfachte Umstrukturierungsverfahren – neue Frist

PrintMailRate-it

 

Katarzyna Kołodziej

24. Juni 2021 r.

 

Die Frist für die Bekanntmachung im Amtsblatt Monitor Sądowy i Gospodarczy, dass ein vereinfachtes Umstrukturierungsverfahren eröffnet wurde, wurde bis zum 30. November 2021 verlängert. 
 
Am 9. Juni 2021 hat der Präsident das Gesetz vom 28. Mai 2021 über die Änderung des Gesetzes über das Landesregister der Verschuldeten und einiger anderer Gesetze unterzeichnet. Gemäß der letzten Gesetzesnovelle treten am 1. Dezember 2021 die neuen Vorschriften in Kraft, die das derzeitige Modell des Verfahrens zur Bestätigung eines Vergleichs ändern.
 

Das vereinfachte Umstrukturierungsverfahren und sein Verlauf

Das vereinfachte Umstrukturierungsverfahren ist eine der Lösungen zur Krisenbekämpfung, die 2020 wegen der COVID-19- Pandemie für die von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Unternehmer eingeführt wurde. Dank dem Abschluss eines Vergleichs mit den Gläubigern soll es vereinfacht werden, die Umstrukturierung durchzuführen und somit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den betroffenen Schuldner zu vermeiden. Da das Verfahren wesentlich beschleunigt und unbürokratisch sein wird und auch das Gericht sich an der Eröffnung nicht beteiligt, entscheiden sich Unternehmen oft für dieses Verfahren.
 
Um ein Verfahren eröffnen zu lassen, muss das Unternehmen nur mit einem Umstrukturierungsberater einen Vertrag über die Ausübung der Aufsicht über den Verlauf des Verfahrens abschließen und eine Bekanntmachung im Amtsblatt Monitor Sądowy i Gospodarczy vornehmen.
 
Sollten Sie Fragen zu den Formen der Umstrukturierung haben, die Unternehmen in einer komplizierten wirtschaftlichen Situation aufgrund der COVID-19-Pandemie zur Verfügung stehen, so zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit den Experten von Rödl & Partner aufzunehmen.

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