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Änderungen des PPK-Gesetzes

PrintMailRate-it

 

6. Juni 2022

Katarzyna Adamczak, Natalia Patecka​

 

Am 20. Mai 2022 wurde das Gesetz über die Grundsätze der Durchführung von Aufgaben, die aus den europäischen Mitteln in der Finanzperspektive 2014–2020 finanziert werden, veröffentlicht. Das Gesetz führt u.a. Änderungen im Gesetz über Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK) ein.
 

Änderung der Legaldefinition des Beschäftigungsträgers

Infolge der Erweiterung der Legaldefinitionen im PPK-Gesetz sind Beschäftigungsträger auch Zahler, wenn der im PPK-Gesetz genannte Arbeitgeber oder Auftraggeber keine Identifikationsnummer – NIP bzw. REGON – hat.
 

Frist für den Abschluss des Vertrages über die Führung der PPK

Nach der Änderung wird die Frist für den Abschluss des Vertrages über die Führung der PPK von dem Beschäftigungsträger im Namen und zugunsten des Beschäftigten frühestens nach 14 Tagen der Beschäftigung und spätestens bis zum 10. Tag des Monats nach dem Monat, in dem die 3-monatige Beschäftigung abgelaufen ist, mit den im PPK-Gesetz festgelegten Vorbehalten, gesetzt.
 
Bisher konnte der Beschäftigungsträger einen solchen Vertrag später, nach Ablauf des 3. Beschäftigungsmonats bei ihm abschließen, spätestens jedoch bis zum 10. Tag des Monats nach dem Monat, in dem die 3-monatige Beschäftigung abgelaufen ist, mit den im PPK-Gesetz festgelegten Vorbehalten.
 

Erklärung des PPK-Teilnehmers über die in seinem Namen geschlossenen Verträge über die Führung der PPK

Infolge der Änderung gibt der PPK-Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen nach dem Abschluss des Vertrages über die Führung der PPK im Namen und zugunsten des PPK-Teilnehmers gegenüber dem Beschäftigungsträger eine Erklärung über die in seinem Namen geschlossenen Verträge über die Führung der PPK ab. Bei der Beschäftigung bei mehreren Beschäftigungsträgern gibt der PPK-Teilnehmer die Erklärung gegenüber einem ausgewählten Beschäftigungsträger ab.
 
Zuvor war die o.g. Erklärung vom PPK-Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen „nach Ablauf von 10 Tagen des Monats nach dem Monat, in dem die 3-monatige Beschäftigung abgelaufen ist" (Art. 19 Abs. 1 des PKK-Gesetzes) abzugeben.

 

Zusätzliche Einzahlung, finanziert vom PPK-Teilnehmer

Die zusätzliche Einzahlung eines PPK-Teilnehmers i.H.v. bis zu 2% seiner Vergütung „gilt ab dem Monat nach dem Monat, in dem der PPK-Teilnehmer eine Erklärung über die zusätzliche Einzahlung abgegeben hat" (Art. 27 Abs. 3a des PPK-Gesetzes).
 

Erfassung der „Begrüßungseinzahlung"

Die Begrüßungseinzahlung wird innerhalb von 45 Tagen nach Quartalsende auf dem Konto des PPK-Teilnehmers verbucht. Zuvor betrug diese Frist 30 Tage nach Quartalsende.
 
Oben wurden nur einige der Änderungen genannt, die im Rahmen der Novellierung des PPK-Gesetzes eingeführt wurden.
 
Sollten Sie an detaillierten Informationen interessiert sein, so stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner jederzeit zur Verfügung.

Kontakt

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Michał Zakrzewski

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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