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Ab dem neuen Jahr wird jeder Unternehmer ein Profil auf der PUE ZUS-Plattform haben müssen

PrintMailRate-it

​Monika Spotowska

20. Oktober 2022


Die umwälzenden Änderungen in der Kommunikation mit der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) rücken näher.

Gemäß dem Gesetz über die Änderung des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem und einiger anderer Gesetze vom 24. Juni 2021 müssen alle Unternehmen ab dem neuen Jahr über ein aktives Profil auf der Plattform für elektronische Dienstleistungen der Sozialversicherungsanstalt (PUE ZUS) verfügen.
 

Fristen

 
Die Zahler haben maximal bis zum 30. Dezember 2022 Zeit, um das Profil auf der Plattform anzulegen. Wenn der Unternehmer die ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt, wird die Sozialversicherungsanstalt selbst das Profil für ihn anlegen – bis zum 31. Januar 2023. Der Zahler wird der ZUS jedoch seine E-Mail-Adresse mitteilen müssen. Es lohnt sich nicht, die Erfüllung dieser Pflicht zu verzögern.
 

Was bietet die PUE ZUS-Plattform?

 
Bisher betraf die Pflicht zur Anlegung eines Profils im PUE ZUS-System ausschließlich Zahler, die Beiträge für mehr als 5 Personen abrechnen. Im nächsten Jahr wird die Pflicht alle betreffen – es wird ohne Bedeutung sein, ob der Unternehmer überhaupt Arbeitnehmer beschäftigt. 
 
Über die PUE ZUS-Plattform wird die Sozialversicherungsanstalt die Korrespondenz an den Zahler richten. 

Die Unternehmer werden über den Zugang zum System elektronische Dokumente an die ZUS senden und amtliche Korrespondenz entgegennehmen können. Darüber hinaus werden die Zahler über die PUE ZUS-Plattform u.a. auch sofortigen Zugang zu Informationen über Krankschreibungen der beschäftigten Arbeitnehmer haben.
 
Bei Fragen zu der Anlegung des Profils auf der PUE ZUS-Plattform oder deren Funktionsweise setzen sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung.

Kontakt

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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