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25. Februar – Frist für die Jahreskorrektur der Vorsteuer

PrintMailRate-it

 

Klaudia Bielecka

7. Februar 2022

 

Wer ist verpflichtet

Steuerpflichtige, die sowohl eine steuerpflichtige als auch eine von der Steuer befreite, d.h. eine gemischte Tätigkeit ausüben.

 

Fristen

Die Abrechnung der Jahreskorrektur der Vorsteuer erfolgt in der Steuererklärung, die für den ersten Abrechnungszeitraum des Folgejahres nach dem Steuerjahr abgegeben wird, für das die Korrektur vorgenommen wird, und bei Beendigung der Gewerbetätigkeit – in der Steuererklärung für den letzten Abrechnungszeitraum.

 

Steuerpflichtige, die monatliche Abrechnungen vornehmen, müssen die Jahreskorrektur für 2021 in der Erklärung für Januar 2022 abrechnen, die bis zum 25. Februar 2022 einzureichen ist.

 

Steuerpflichtige, die quartalsmäßige Abrechnungen vornehmen, müssen die Korrektur in der Erklärung für das erste Quartal 2022 abrechnen, die bis zum 25. April 2022 vorgelegt wird.

 

Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, so stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner gerne zur Verfügung.

Kontakt

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Monika Bartosiewicz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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