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10. Sanktionspaket

PrintMailRate-it

​Alicja Szyrner

3. März 2023


Am 25. Februar 2023 hat die EU-Kommission das 10. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. 

Die bestehenden Beschränkungen wurden u.a. um folgende Punkte erweitert:

  • weitere 121 Personen und Unternehmen wurden in die Sanktionsliste eingetragen;
  • neue Beschränkungen, die die Dual-Use-Technologie sowie Technologien betreffen, die zur Stärkung des militärischen und technologischen Potenzials Russlands verwendet werden können, darunter Drohnen, Raketen, Hubschrauber und Wärmebildkameras;
  • Verbot des Exports von Waren, die zur Unterstützung der russischen Kriegshandlungen verwendet werden können, darunter LKW (sowie Ersatzteile für diese), Auflieger oder Spezialfahrzeuge, d.h. Schneescooter, Stromgeneratoren, Ferngläser, Radargeräte, Kompasse, Gabelstapler und Kräne; 
  • Verbot des Imports von Bitumen, Asphalt und synthetischem Kautschuk aus Russland;
  • weitere 3 russische Banken wurden in die Liste derjenigen Unternehmen aufgenommen, deren Aktiva eingefroren werden und denen keine Fonds und wirtschaftlichen Ressourcen zugänglich gemacht werden dürfen;
  • Verbot des Transits von Dual-Use-Gütern und Schusswaffen durch Russland in Drittländer;
  • Pflicht, private Flüge zwischen der EU und Russland (als Ziel oder als Transit) mit einem Vorlauf anzumelden.

In Anbetracht sowohl der neuen und als auch der bereits bestehenden Pflichten, die mit den eingeführten Sanktionen verbunden sind, sowie der finanziellen Haftung und strafrechtlichen Verantwortung, die sich aus der Nichtbeachtung der Sanktionen ergeben, empfehlen wir, jeweils die Geschäftspartner und den Gegenstand der Zusammenarbeit zu überprüfen. Dies kann unter anderem durch die Einführung entsprechender interner Prüfverfahren, die auf einem Compliance-System basieren, erreicht werden.


Wenn Sie das Risiko identifizieren und entsprechende Sicherungsverfahren einführen möchten, setzen Sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung.

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Alicja Szyrner

Attorney at law (Polen)

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