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Neue Pflichten für Unternehmen aus Lieferketten

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​Karolina Sieraczek

9. Mai 2023


Der EU-Gesetzgeber misst der Beachtung der Standards bezüglich der erforderlichen Sorgfalt gegenüber allen an der Lieferkette beteiligten Unternehmen immer größere Bedeutung zu. Davon sind sowohl Unternehmen mit Sitz in der EU als auch solche mit Sitz außerhalb der EU betroffen.

Der Begriff der Lieferkette umfasst mehrere Unternehmen, die an einem bestimmten Prozess beteiligt sind, insbesondere Lieferanten von Bestandteilen und Maschinen, mineralischen Rohstoffen, sowie Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Herstellung und Verkauf.

Diese Maßnahmen haben zum Ziel, den Schutz der Menschenrechte zu verstärken, indem Unternehmen neue Kontrollpflichten gegenüber ihren Lieferanten und Sublieferanten auferlegt werden.

Umweltschutz


Eine weiteres Problem, auf das der EU-Gesetzgeber hinweist, ist der Umweltschutz. Dieser Bereich erfordert Schutz und die Erweiterung der Haftung der Unternehmen für negative Auswirkungen ihrer Gewerbetätigkeit.

EU-Richtlinie zu Lieferketten


Der Vorreiter bei der Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Richtlinie zu Lieferketten (Supply Chain Act) war Deutschland. Das Lieferkettengesetz gilt  in Deutschland seit dem 1. Januar 2023. 

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kreis der Unternehmen, die den diesbezüglichen gesetzlichen Pflichten unterliegen, um Unternehmen erweitert werden, die mindestens eintausend Personen beschäftigen. Dies bedeutet, dass immer mehr Unternehmen verpflichtet sein werden, Kontrollmaßnahmen bzw. eine Risikoanalyse im Hinblick auf ihre Geschäftspartner einzuführen. Ein negatives Ergebnis kann zu der Notwendigkeit führen, die bisherigen Verträge aufzulösen.


Mehr zu der EU-Richtlinie zu Lieferketten finden Sie hier: Themenspecial: Lieferkettengesetz international.

Gegenwärtig sind diesbezüglich weitere Regelungen in Arbeit, z.B. die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Dies bedeutet, dass die Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass u.a. die arbeits- und umweltrechtlichen Standards beachtet werden, immer weiter verstärkt werden.  

Daher ist es empfehlenswert, bereits jetzt Kontroll- und vorbeugende Verfahren gemäß den neuen Vorschriften auszuarbeiten sowie entsprechende Bestimmungen in die abgeschlossenen Verträgen aufzunehmen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen, eine eventuelle Haftung zu vermeiden.

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Karolina Sieraczek

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

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