Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Bindungswirkung des Letters of Intent (Absichtserklärung) bei M&A-Geschäften

PrintMailRate-it

 

28. August 2018

 

Jede M&A-Transaktion ist ein langwieriges Verfahren, besonders dann, wenn es ein kompliziertes Geschäft ist. Während der Abwicklung des Geschäfts, in der Phase von dessen Vorbereitung, geben die Parteien einen Letter of Intent ab. Der Letter of Intent kann für die Parteien verbindliche Bestimmungen über künftige Rechte oder Pflichten der Geschäftspartner sowie über den Umfang der Informationen enthalten, welche die Parteien beispielsweise bei einer Due Diligence offenlegen, die den Verhandlungen vorangeht. Führt der Letter of Intent zur Entstehung eines Schuldverhältnisses oder einer Zusicherung des künftigen Abschlusses eines Vertrages? 

 

Der Letter of Intent ist eine Willenserklärung, die von einer Partei oder von beiden Parteien während der Verhandlungen abgegeben wird. Darin wird die ernste Absicht zum Abschluss eines Vertrages aufgrund der bisher erzielten Verhandlungsergebnisse ausgedrückt. Sein Inhalt liegt vollumfänglich im Ermessen der Parteien. Eine wichtige Funktion des Letters of Intent ist die Absicherung gegen ein illoyales Verhalten des Geschäftspartners, z.B. durch Aufnahme der Verpflichtung, nicht mit Dritten zu verhandeln oder keine Informationen offenzulegen, die den Wert des Geschäfts beeinflussen könnten.


Der Letter of Intent kann für die Parteien – je nach den darin enthaltenen Bestimmungen – mehr oder minder verbindlich sein.


Rechtliche Folgen des Letters of Intent

 

1. Vorvertrag


Der Vorvertrag muss die wesentlichen Bestimmungen des Hauptvertrages enthalten. Dies ist die einzige Voraussetzung für dessen Gültigkeit. Es ist jedoch zwischen einem Vorvertrag und den Vereinbarungen, die im Laufe der Verhandlungen geschlossen werden, zu unterscheiden. Grundsätzlich wird angenommen, dass diese Vereinbarungen – sofern sie nicht ausdrücklich die Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages bestimmten Inhalts in der Zukunft enthalten – lediglich die Pflicht zeitigen, die Verhandlungen loyal fortzuführen und die währenddessen getroffenen Abstimmungen nicht zu beanstanden. In jedem Fall werden die im Letter of Intent enthaltenen Bestimmungen und deren Auslegung dafür ausschlaggebend sein, ob dieser rechtliche Folgen zeitigen kann, die für den Vorvertrag vorgesehen sind. Um demnach die Interessen der Parteien abzusichern, empfehlen wir die Gestaltung einer entsprechenden Vertragsbestimmung, laut der es ausgeschlossen sein wird, den Letter of Intent als Vorvertrag anzusehen.


2. Culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsschluss)


Unterzeichnet eine der Parteien den Letter of Intent ohne die Absicht, den Vertrag abzuschließen, so kann dies zur Vertragshaftung, auch culpa in contrahendo genannt, führen.


Die Partei, die die Verhandlungen aufgenommen oder unter Verletzung der guten Praxis geführt hat, ohne die Absicht zu haben, einen Vertrag zu schließen, die falsche Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben hat, die die Informationspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, die sich von den Vertragsverhandlungen ohne Angabe von Gründen oder mit Angabe eines unwahren Grundes zurückzieht, die den Vertragsabschluss verzögert oder erschwert, die mit Dritten Verhandlungen führt und dabei der anderen Partei einen Schaden zufügt, wird verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen, die die andere Partei in dem Glauben, dass es zum Vertragsschluss kommt, getragen hat. Bei der Vertragshaftung muss die Partei nachweisen, dass sie einen Schaden erlitten hat, und dessen Ausmaß schätzen. Außerdem muss sie einen entsprechenden Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis, das dem Schaden zugrunde liegt, und dem Schaden ausweisen. 


Die Partei, welche die Bestimmungen des Letters of Intent verletzt hat, muss – um der Haftung zu entgehen – beweisen, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat, um der anderen Partei Schaden zuzufügen.


3. Vertragsstrafe


Ähnlich wie in jeder Phase eines Geschäfts ist es für die Geschäftspartner wichtig, die Vertraulichkeit zu wahren und zu vertrauen. Wird in den Letter of Intent eine Klausel darüber aufgenommen, dass bei Offenlegung des Verlaufs der Verhandlungen oder der vertraulichen Informationen an Dritte eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann, so kann es passieren, dass diese Strafe bei Verletzung dieser Bedingungen gezahlt werden muss. Um die Interessen der Parteien bestmöglich zu schützen, ist es wichtig, dass in der Vertraulichkeitsklausel sehr detailliert festgelegt wird, was Vertraulichkeit bedeutet und welche Situationen deren Verletzung darstellen.

 

Beispiele der Bestimmungen eines Letters of Intent

 

1. Die Parteien erklären einvernehmlich, dass die Bestimmungen des Letters of Intent bis zum [DATUM] gelten werden. Dies bedeutet Folgendes: Wird das Geschäft nicht bis zu dieser Frist abgeschlossen, so werden die Parteien von der Verbindlichkeit der im Letter of Intent enthaltenen Bestimmungen entbunden, und jede der Parteien kann von den Verhandlungen zurücktreten, und zwar ohne die Gründe hierfür zu nennen und ohne verpflichtet zu sein, sonstige Leistungen oder Tätigkeiten, die im Letter of Intent genannt wurden, ausführen. Außerdem werden sie nicht berechtigt sein, die Erstattung sonstiger Kosten i.Z.m. den im Letter of Intent genannten Tätigkeiten zu verlangen.


2. [X] erteilt [Y] die Ausschließlichkeit zur Führung von Verhandlungen, deren Gegenstand die Veräußerung von [BEZEICHNUNG DES GESCHÄFTSGEGENSTANDS] durch [X] ist, ungeachtet der Rechtsform dieser Veräußerung, und zwar bis zum [DATUM]. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieses Letters of Intent wird [X] in diesem Zusammenhang bis zum [DATUM] sämtliche sonstigen Verhandlungen mit Dritten aussetzen oder beenden, deren Gegenstand die Veräußerung von [BEZEICHNUNG DES GESCHÄFTSGEGENSTANDS] oder irgendein Bestandteil von [BEZEICHNUNG DES GESCHÄFTSGEGENSTANDS] ist, und verpflichtet sich, bis zum [DATUM] keine Verhandlungen mit Dritten aufzunehmen, deren Gegenstand [BEZEICHNUNG DES GESCHÄFTSGEGENSTANDS] oder irgendein Bestandteil von [BEZEICHNUNG DES GESCHÄFTSGEGENSTANDS] wäre.


3. Die Parteien vereinbaren, dass die Informationen bezüglich der Unterzeichnung dieses Letters of Intent sowie der Führung von Verhandlungen und sonstiger darin beschriebener Tätigkeiten wie auch die Informationen betreffend die Parteien oder Geschäfte, die im Rahmen der Erfüllung des Letters of Intent und des Geschäfts überlassen wurden, von ihnen ausschließlich zum Zwecke des Abschlusses dieses Geschäfts und der Verträge genutzt werden können, von welchen im Letter of Intent die Rede ist.


4. Dieser Letter of Intent stellt weder einen Vorvertrag im Sinne von Art. 389 des polnischen Zivilgesetzbuches noch ein Angebot im Sinne des polnischen Rechts oder eine gültige Verpflichtung dar, das Geschäft abzuschließen.

 

Letter of Intent und endgültiger Vertrag

 

Der Letter of Intent kann im Hinblick auf die Entstehung der Vertragshaftung, die Zahlung einer Vertragsstrafe oder im Hinblick darauf rechtliche Folgen auslösen, dass er als Vorvertrag angesehen wird. Gemäß der herrschenden Rechtsprechung gehört der Ausdruck des Willens der Parteien, in Zukunft einen bestimmten endgültigen Vertrag – in der Regel im Anschluss an die Verhandlungen – abzuschließen, zu den grundlegenden Funktionen eines Letters of Intent. Der Letter of Intent kann in erster Linie die Grundsätze einer längeren Zusammenarbeit der Parteien bei der Umsetzung einer bestimmten Investition bestimmen. Ein anderer als nicht endgültiger Charakter der Bestimmungen des gemeinsamen Letters of Intent (oder seines Teils) muss in der entsprechenden rechtlichen, die Geschäftspartnern bindenden Situation ausgewiesen werden. 


Es muss noch einmal betont werden, dass die Bindungswirkung eines Letters of Intent jeweils von dessen einzelnen Bestimmungen, Klauseln und nicht zuletzt vom Willen der Parteien abhängig ist. Dieses Institut ist in den geltenden Vorschriften nicht strikt geregelt, dessen Anwendung liegen die US-amerikanischen Vorschriften zugrunde. In der Praxis wird empfohlen, in den Letter of Intent Bestimmungen aufzunehmen, die sich mindestens auf die nachfolgenden Fragen beziehen: (unverbindliche) Willenserklärung der Parteien zur Zusammenarbeit oder zur Durchführung eines Geschäfts, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wodurch ein bestimmtes Ziel erzielt wird. Nicht zu vergessen ist die Vertraulichkeitsklausel (Vertraulichkeitsvereinbarung).

 

Sind Sie an Einzelheiten zu diesem Thema oder an anderen Fragen zu M&A-Transaktionen interessiert, so stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner aus den Büros in Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau gerne zur Verfügung.

Kontakt

Contact Person Picture

Monika Behrens

Attorney at law (Polen)

Partner

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu