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Die Europäische Kommission kündigt Änderungen auf dem Energiemarkt an

PrintMailRate-it

Jakub Plebański

20 September 2022

 

Im Zusammenhang mit der Energiekrise, die durch die Manipulationen Russlands bei den Brennstoff- und Rohstofflieferungen ausgelöst wurde, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, Maßnahmen zum Schutz der Abnehmer vor radikalen Erhöhungen der Energiepreise und zur Stabilisierung der Situation auf dem Markt zu ergreifen.

 

Verpflichtung zur Senkung des Stromverbrauchs

Der erste Vorschlag der Kommission ist die Einführung der Pflicht, den Stromverbrauch in bestimmten Höchstpreisstunden um mindestens 5 Prozent zu senken. Zugleich werden die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, 10 Prozent der Stunden mit dem höchsten erwarteten Preis zu bestimmen und den Bedarf in diesen Spitzenlastzeiten zu mindern. Die Kommission schlägt auch vor, dass sich die Mitgliedstaaten bemühen sollten, bis zum 31. März 2023 Maßnahmen zur Senkung des Gesamtstromverbrauchs um mindestens 10 Prozent umzusetzen.

 

Erlösobergrenze für Stromerzeuger

Von Bedeutung ist auch der Plan zur Festlegung einer Erlösobergrenze für Stromerzeuger. Gemäß dem Vorschlag der Kommission wird diese Obergrenze 180 EUR/MWh betragen. Nach den vorläufigen Vorschlägen wird die Preisbegrenzung sog. „inframarginale Erzeuger" betreffen, die bei der Stromerzeugung Technologien nutzen, welche eine verhältnismäßig billige Stromerzeugung erlauben. Dazu gehören erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle. Derzeit sind jedoch keine detaillierten Grundsätze für die Einstufung konkreter Arten von Anlagen als „inframarginale Erzeuger" bekannt.

 

Solidaritätsbeitrag

Das letzte von der Europäischen Kommission angekündigte Element ist die Einführung einer Art Solidaritätsbeitrag, der auf Überschussgewinne erhoben werden soll, die aus der Tätigkeit im Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriesektor erzielt werden und nicht unter die Erlösobergrenze für inframarginale Technologien fallen. Nach den Prämissen soll der Solidaritätsbeitrag von Mitgliedstaaten erhoben und an diejenigen Abnehmer weitergeleitet werden, die am stärksten vom Anstieg der Energiepreise betroffen sind, insbesondere an Haushalte und energieintensive Unternehmen.

 

Die Europäische Kommission schließt nicht aus, noch stärker in den Energiemarkt einzugreifen und regulierte Strompreise einzuführen. Der so tiefgreifende Eingriff wird mit der notwendigen Milderung der Folgen des Anstiegs der Strompreise begründet, da die Verbraucher Unterstützung benötigen und die europäischen Wirtschaften wettbewerbsfähig bleiben müssen.

 

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