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Polnische Neuordnung: Wiederherstellung der Möglichkeit für die Zusammenveranlagung mit Kindern

PrintMailRate-it

 

 

Maria Wośkowiak

29. June 2022

 

Ab dem 1. Juli 2022 besteht wieder die Möglichkeit für die Zusammenveranlagung mit Kindern.


Die Vergünstigung wird zu den gleichen Bedingungen gelten wie vor der Einführung der Polnischen Neuordnung. Am 13. Juni 2022 hat der Präsident das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes unterzeichnet.


Vergünstigung für Alleinerziehende


Zu Beginn des Jahres wurden mit der Polnischen Neuordnung die Vorzugsregelungen für Alleinerziehende abgeschafft. Bis Ende 2021 konnten Alleinerziehende die Steuer in der jährlichen Steuererklärung in doppelter Höhe auf die Hälfte ihrer zu versteuernden Einkünfte berechnen. Diese Regeln galten seit fast 30 Jahren. Anfang 2022 wurde diese Vergünstigung abgeschafft. An ihrer Stelle wurde ein Kinderfreibetrag für Alleinerziehende i.H.v. 1.500 PLN eingeführt.


Diese Änderung wurde damit begründet, dass die Beibehaltung der Vergünstigung für Alleinerziehende nach den Regeln aus dem Jahr 2021 in Verbindung mit dem Freibetrag i.H.v. 30.000 PLN Alleinerziehende gegenüber Ehepaaren bevorzugen würde, was in der Folge zu einer höheren Anzahl von Scheidungen führen könnte.
Aufgrund zahlreicher Proteste und der Unzufriedenheit der Eltern mit den neuen Lösungen beschloss die Regierung letztendlich, die neuen Vergünstigungen zurückzunehmen und zu den alten Regeln zurückzukehren. Der Senat hat das Projekt dahingehend geändert, dass Alleinerziehende nicht anders behandelt werden. Unabhängig davon, ob das Kind behindert ist oder nicht, wird der alleinerziehende Elternteil die Steuer in doppelter Höhe auf die Hälfte seiner zu versteuernden Einkünfte berechnen.


Regeln ab Juli 2022

Ab Juli 2022 werden die bis Ende 2021 geltenden Regeln wieder in Kraft treten. Alleinerziehende werden die Steuer in doppelter Höhe auf die Hälfte ihrer Einkünfte berechnen dürfen. Gleichzeitig bedeutet die Änderung, dass ein alleinerziehender Elternteil, der eine gemeinsame Abrechnung mit dem Kind vornimmt, in den Genuss des doppelten Freibetrags kommen wird. Dies ist zweifelsohne eine vorteilhafte Lösung.


Änderungen beim Kinderfreibetrag

Die o.g. Änderungen sind mit anderen Änderungen verbunden, die mit der Novelle des Einkommensteuergesetzes ab Juli 2022 eingeführt werden. Nach dem Gesetz werden die Renten minderjähriger Kinder nicht mit den Einkünften der Eltern kumuliert. Mit dieser Änderung kommt das Kind in den Genuss eines gesonderten Freibetrags.


Auch die Höhe des Einkommenskriteriums für ein erwachsenes, lernendes Kind wird sich ändern. Durch die Novelle wird der Betrag der Einkünfte eines Kindes ohne Verlust der Steuervergünstigung durch die Eltern von 3.089 PLN auf 16.061,28 PLN im Jahr 2022 erhöht.


Möchten Sie mehr über die Änderungen im Zusammenhang mit der Polnischen Neuordnung erfahren? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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