Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Polnische Neuordnung: Änderungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr

PrintMailRate-it

 

 

Piotr Ziółkowski

8. Dezember 2021

 

 

English version below

 

 

Das Paket der steuerlichen Änderungen „Polnische Neuordnung“ führt u.a. die Pflicht zum Empfang bargeldloser Zahlungen und der Integration der Online-Registrierkasse mit dem Zahlungsterminal ein.

 

Empfang bargeldloser Zahlungen

 

Ab dem 1. Januar 2022 werden Unternehmer verpflichtet sein, bargeldlose Zahlungen (bspw. Kartenzahlungen oder Handypayment) an ihren tatsächlichen Geschäftsorten zu empfangen, insbesondere in den Räumlichkeiten des Unternehmens oder außerhalb dieser Räumlichkeiten bzw. in einem Kraftfahrzeug, das für die Personenbeförderung genutzt wird. Das Erfordernis betrifft nicht Unternehmer, die gemäß dem Umsatzsteuergesetz keine Registrierkassen verwenden müssen.

 

Die Aufwendungen für den Erwerb des Zahlungsterminals und die Zahlungsabwicklung können als abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft und von der Ertragsteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.

 

Integration der Online-Registrierkasse mit dem Zahlungsterminal

 

Unternehmer, die Zahlungen mittels des Zahlungsterminals empfangen, müssen dieses mit der Registrierkasse verbinden. Dies betrifft nicht Registrierkassen mit elektronischer Speicherung der Kopien oder mit Aufzeichnung auf Papier. Diese Lösung wird dazu führen, dass die Online-Registrierkassen nicht nur Informationen über den laufenden Umsatz, sondern auch Angaben zu den bargeldlosen Zahlungen in Echtzeit an das Zentrale Repositorium für Kassen übermitteln werden. Die Vorschriften sehen keine Steuervergünstigung für die zu tragenden Verbindungskosten vor.

 

Wird die Online-Registrierkasse nicht mit dem Terminal verbunden, so kann eine Geldstrafe von 5.000 PLN verhängt werden.


Falls Sie Fragen zur Polnischen Neuordnung haben, setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

 

 

 

 

English version

 

 

The Polish Deal: changes in cashless transactions

 

The Polish Deal legislative package introduces, among others, an obligation to accept cashless payments and to integrate online cash registers with payment terminals.

 

Accepting cashless payments

 

Starting from 1 January 2022 enterprises will have to accept cashless payments (made e.g. by card or mobile phone) in their actual place of business, in particular on or off the enterprise’s premises or in a vehicle used for passenger transport services. This obligation does not apply to enterprises that do not need to use cash registers under the VAT Act.

 

Expenditures made for the purchase of a payment terminal and payment processing will be tax-deductible and it will be allowed to deduct them from the taxable base for income tax purposes.

 

Integration of online cash registers with payment terminals

 

Enterprises accepting payments with the use of payment terminals will have to connect them to cash registers. This does not apply to cash registers with paper and electronic copies of receipts. Owing to that solution online cash registers will transfer to the Central Repository of Cash Registers, in real time, not only information on the current turnover, but also data on cashless payments. The regulations do not provide for a tax relief for the connection costs.

 

Failure to connect online cash register to payment terminal will be punishable by a fine of PLN 5,000.


If you have any questions about the Polish Deal, you are welcome to contact Rödl & Partner experts.

Kontakt

Contact Person Picture

Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

Partner

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu