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Die Polnische Neuordnung – Neuer Krankenversicherungsbeitrag

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Die Polnische Neuordnung führt eine neue Abgabe in Form des Krankenversicherungsbeitrags für Personen, die Funktionen in der Unternehmensleitung ausüben und nur durch Beschluss ernannt wurden, ein.


Derzeit unterliegen solche Einkünfte weder der Sozial- noch der Krankenversicherung.

 

Nach den in der Polnischen Neuordnung vorgesehenen Änderungen werden die steuerlichen Belastungen der Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder um 9 Prozent steigen, sogar auf bis zu 41 Prozent der erzielten Einnahmen.


Diese Änderungen sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.


Wen die Änderungen betreffen:


– Unternehmen, die Geschäftsführern eine Vergütung auf der Grundlage eines Beschlusses zahlen.
– Personen, die Funktionen in der Leitung polnischer Gesellschaften ausüben, darunter Ausländer.

 

 

Kontakt

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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