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Die Polnische Neuordnung – Änderungen für Personen, die den steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen

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Anna Rucińska

31. August 2021

Die im Rahmen der Polnischen Neuordnung geplanten Änderungen sehen eine neue Form der Pauschalbesteuerung der ausländischen Einnahmen für diejenigen Personen vor, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen.


Ein Steuerpflichtiger, der sich für diese Art und Weise der Besteuerung entscheidet, wird verpflichtet sein, auf Einnahmen aus im Ausland gelegenen Quellen Steuer in Höhe eines Pauschalbetrags von 200 Tsd. PLN jährlich, unabhängig von der Höhe dieser Einnahmen, zu zahlen.


Die Inanspruchnahme der Pauschale auf ausländische Einnahmen wird von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht. Eine der Voraussetzungen ist die Tragung von Aufwendungen für das Wirtschaftswachstum, die Entwicklung der Wissenschaft und des Bildungswesens, den Schutz des kulturellen Erbes oder die Förderung der Körperkultur in einer Gesamthöhe von mindestens 100 Tsd. PLN im Jahr.


Die von einem Steuerpflichtigen in Polen erzielten Einkünfte werden nach den üblichen Grundsätzen besteuert.


Vergünstigung für die Rückkehr nach Polen


Die geplante Vergünstigung für die Rückkehr nach Polen betrifft Personen, die  mindestens 3 Jahre im Ausland  gewohnt und gearbeitet haben und sich dafür entscheiden, den steuerlichen Wohnsitz nach Polen zu verlegen.
Die Vergünstigung kann 4 Jahre in Anspruch genommen werden. Dies wird es dem Steuerpflichtigen erlauben, im ersten Jahr 50% der geschuldeten Steuer für das von ihm gewählte Basisjahr (d.h. das Jahr, in dem der steuerliche Wohnsitz geändert wurde, bzw. das folgende Steuerjahr) abzuziehen. Im zweiten Jahr wird dies 50% der geschuldeten Steuer für das erste Jahr der Inanspruchnahme der Vergünstigung sein.


Für Personen, die nach Polen zurückkehren, wurden auch bestimmte Vergünstigungen im Bereich der Sozialversicherung vorgesehen.


Sollten Sie weitere Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

 

 

 

English version

 

 

Polish Deal – changes for those who move their tax residence to Poland


Changes planned under the Polish Deal provide for a new form of flat rate tax on income earned abroad for persons who move their tax residence to Poland.


Taxpayers who choose this method of taxation will have to pay a flat tax of 200 thousand zloty per year on income earned from sources located abroad, irrespective of the amount of that income.


The availability of the flat rate tax on income earned abroad will require the fulfilment of certain conditions. One of them is spending at least 100 thousand zloty annually on business growth, development of science and education, protection of cultural heritage or promotion of physical culture.


Income earned in Poland will be taxed as usual.


Relief for homecoming


A relief for homecoming is planned for persons who have been living and working abroad for at least 3 years and now switch tax residence to Poland.


The relief will be available for 4 years. In the first year the relief will allow the homecoming taxpayer to deduct 50% of the tax due for the base year selected by that taxpayer (i.e. the year in which he/she changes the tax residence or the following tax year). In the second year it will be 50% of the tax due for the first year of enjoying the relief.


Certain social security preferences are also planned for those who return to Poland.


If you have further questions, you are welcome to contact Rödl & Partner experts.

Kontakt

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Monika Bartosiewicz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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