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Die Polnische Neuordnung – Änderungen bei der Führung von Aufzeichnungen und Handelsbüchern

PrintMailRate-it

 

18. August 2021

 

Die Polnische Neuordnung wird für Unternehmer neue Pflichten bei der Führung von Aufzeichnungen und Handelsbüchern mit sich bringen.


Ab 2023 werden Unternehmer verpflichtet sein, Wirtschaftsvorfälle ausschließlich elektronisch zu erfassen und die Aufzeichnungen an das Finanzamt in Form einer logischen Struktur zu übermitteln – ähnlich, wie es gegenwärtig bei der SAF-T „JPK_VAT“ der Fall ist.


Die Einkommensteuerpflichtigen werden folgende Aufzeichnungen EDV-gestützt führen müssen:

 

  • Handelsbücher;
  • Einnahmen- und Ausgabenbücher;
  • Verzeichnisse der Sachanlagen und immateriellen Wirtschaftsgüter.


Die Unternehmer werden die Daten nach dem Stand zum Ende des Monats bzw. Quartals (je nachdem, wie die Steuervorauszahlungen ermittelt werden) und zusätzlich nach Ende des Steuerjahres innerhalb der Frist für die Abgabe des Jahressteuererklärung übersenden müssen.


Die Körperschaftsteuerpflichtigen haben die Handelsbücher elektronisch oder eine vereinfachte Erfassung der Einnahmen und Ausgaben zu führen und sie anschließend bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärung zu übersenden, d.h. bis Ende des 3. Monats nach Ende des Steuerjahres.


Der Finanzminister wird durch eine Verordnung den Umfang der zusätzlichen Angaben, um die die geführten Aufzeichnungen zu ergänzen sind, festlegen oder bestimmte Rechtsträger von der Pflicht zu deren Vorlage befreien können (dies betrifft Einkommensteuerpflichtige).


Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung. 

 

 

 

English version

 

 

Polish Deal: Changes in keeping records and books of account


The Polish Deal introduces new requirements for enterprises with respect to keeping records and books of account.


Starting from 2023, enterprises will be required to record business transactions in electronic format only and to submit records to the tax office as a logical structure, as is now the case with JPK_VAT.


PIT taxpayers will have to use computer software to keep their:

 

  • books of account;
  • revenue and expense ledger;
  • records of tangible and intangible assets.


These enterprises will be required to submit information as at the end of the month or quarter (depending on how tax advances are determined) and, additionally, after the end of the tax year by the same deadline as for filing the annual return.


CIT taxpayers, in turn, will be required to keep their books of account or simplified records of revenues and expenses in electronic format and to file them by the deadline for filing the tax return, i.e. by the end of the third month after the end of the tax year.


The Minister of Finance may issue a regulation in which he will specify the scope of additional information to be included in the records or will exempt certain entities from the requirement to submit such information (this applies to PIT taxpayers).


If you have any questions about the changes, you are welcome to contact Rödl & Partner experts.

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Joanna Biguszewska

Auditor (Polen)

Associate Partner

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