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Legaler Aufenthalt ukrainischer Bürger in Polen – Änderungen im Sondergesetz

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​Małgorzata Kolasa-Dorosz

28. April 2023


Der Senat arbeitet derzeit an einer Änderung des Gesetzes über die Unterstützung ukrainischer Staatsbürger im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Territorium dieses Staates vom 12. März 2022. 

Diese zielt vor allem darauf ab, den Zeitraum des legalen Aufenthalts ukrainischer Staatsbürger vom 24. August 2023 bis zum 4. März 2024 zu verlängern. 

Wenn ein ukrainischer Staatsbürger im Zeitraum ab dem 24. Februar 2022 legal in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist und seine Absicht erklärt, im Hoheitsgebiet der Republik Polen zu bleiben (also  Begünstigter des Sondergesetzes ist), gilt sein Aufenthalt dort bis zum 4. März 2024 (und nicht, wie bisher, bis zum 24. August 2023) als legal, so der Entwurf des Gesetzes. 

Für ukrainische Staatsbürger – Eltern  bzw. Erziehungsberechtigte, die unter das Sondergesetz fallen, deren minderjährige Kinder am 4. März 2024 den Kindergarten oder die Schule in Polen besuchen werden, wird vorgeschlagen, den legalen Aufenthalt bis zum 31. August 2024 zu verlängern. 

Die Verlängerung der Frist bis zum 4. März 2024 gilt auch für die Gültigkeitsdauer von u.a. inländischen Visa, befristeten Aufenthaltsgenehmigungen und Aufenthaltskarten, wenn der letzte Tag ihrer Gültigkeitsdauer in den Zeitraum ab dem 24. Februar 2022 fällt. 

Die Einführung und das Inkrafttreten der Änderungen für die ukrainischen Staatsbürger werden vom Ergebnis der Arbeiten im Senat und dem weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abhängen. Werden sie angenommen, so werden die Änderungen im Sondergesetz 14 Tage nach Bekanntgabe in Kraft treten.


Möchten Sie mehr über die Änderungen im Sondergesetz erfahren? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

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Małgorzata Kolasa-Dorosz

Jurist (Polen)

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