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Die wichtigsten Informationen zum Erziehungsurlaub

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​Izabela Prokop

2. März 2023 


Beantragung des Erziehungsurlaubs – Erfahren Sie, was das Gesetz sagt. Die Grundsätze der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub regeln Art. 186 ff. des Arbeitsgesetzbuches (ArbGB-PL). 

Erziehungsurlaub – Berechtigte  

Der Erziehungsurlaub steht einem Arbeitnehmer zu, der insgesamt mindestens 6 Monate lang auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt war, wobei er weder ununterbrochen noch bei demselben Arbeitgeber gearbeitet haben muss. 

Der Erziehungsurlaub steht Personen nicht zu, die auf der Grundlage eines Auftragsvertrages oder eines Werkvertrages beschäftigt bzw. arbeitslos oder bei der Landwirtschaftlichen Sozialkasse (poln. KRUS) versichert sind.

Der Erziehungsurlaub ist spätestens 21 Tage bevor diese Leistung in Anspruch genommen wird beim Arbeitgeber zu beantragen.  Der Antrag auf Erziehungsurlaub ist für den Arbeitgeber verbindlich, d.h. er darf die Gewährung dieses Urlaubs nicht verweigern. 

Stellt der Arbeitnehmer einen solchen Antrag, ohne die o.g. Frist einzuhalten, so hat der Arbeitgeber den Erziehungsurlaub spätestens am 21. Tag nach Eingang des Antrags zu gewähren.

Der Arbeitnehmer kann zu jedem Zeitpunkt auf den Erziehungsurlaub verzichten. Dies muss jedoch mit Zustimmung des Arbeitgebers bzw. nach vorheriger Benachrichtigung des Arbeitgebers und spätestens 30 Tage vor der beabsichtigten Aufnahme der Arbeit geschehen.

Dauer des Erziehungsurlaubs

Der Erziehungsurlaub beträgt höchstens 36 Monate. Er kann nur bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet, und zwar einmalig oder in (höchstens fünf) Teilen – dies wird auf der Grundlage der Anzahl der gestellten Urlaubsanträge ermittelt.

Der Urlaub steht jedem Elternteil / Erziehungsberechtigten zu und kann zwischen 2 Personen aufgeteilt werden, wobei ein Elternteil bis zu 35 Monate Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen kann. Anders verhält es sich, wenn ein Elternteil verstorben ist bzw. er nicht sorgeberechtigt ist – in diesem Fall stehen dem anderen Elternteil volle 36 Monate Urlaub zu.

Die Erziehungsberechtigten können auch zur selben Zeit Erziehungsurlaub nehmen – dann stehen jedem von Ihnen 18 Monate Erziehungsurlaub zu. 

Erziehungsurlaub als unbezahlter Urlaub


Der Erziehungsurlaub ist ein unbezahlter Urlaub. 

Eine Ausnahme bilden Familien, die wegen geringer Einkünfte Familiengeld beziehen. Solche Personen können während der Dauer des Erziehungsurlaubs einen Kinderbetreuungszuschlag i.H.v. 400 PLN beantragen. 

Erziehungsurlaub und Arbeit 

Während des Erziehungsurlaubs kann der Arbeitnehmer eine Arbeit (auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, eines zivilrechtlichen Vertrages, im Rahmen einer selbständigen Gewerbetätigkeit) bei seinem oder bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, sofern dies die persönliche Betreuung des Kindes nicht ausschließt. Er ist nicht verpflichtet, die Zustimmung des Arbeitgebers zur Aufnahme einer Arbeit oder einer anderen Tätigkeit oder Ausbildung während des Urlaubs einzuholen. Im Falle der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss der Arbeitnehmer jedoch seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er auf einer anderen Grundlage als der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub pflichtversichert ist. 

Erziehungsurlaub und Sozialversicherungsbeiträge 


Der Erziehungsurlaub ist eine Grundlage für die pflichtige Sozialversicherung. Die Beiträge zur Altersrenten-, Invalidenrenten- und Krankenversicherung werden während des Erziehungsurlaubs vom Fiskus finanziert.

Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch während des Erziehungsurlaubs entscheidet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. eine eigene Gewerbetätigkeit zu beginnen, so werden die Beiträge nicht mehr vom Staat gezahlt, sondern gemäß der neuen Grundlage berechnet und abgeführt, je nachdem, ob es sich um einen Arbeitsvertrag, einen Auftragsvertrag oder Gewerbetätigkeit handelt.

Erziehungsurlaub und bisherige gesamte Arbeitsjahre


Der Erziehungsurlaub wird der Beschäftigungsdauer, von der die Arbeitnehmerrechte abhängen, und den bisherigen gesamten Arbeitsjahren hinzugerechnet.

Schutz des Arbeitsverhältnisses


Während der Dauer des Erziehungsurlaubs wird das Arbeitsverhältnis geschützt. Zwischen dem Tag, an dem der Antrag auf Erziehungsurlaub gestellt wurde, und dem Tag, an dem dieser Urlaub endet, darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag weder kündigen noch auflösen. 

Die Auflösung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist nur im Falle der Eröffnung des Insolvenz- oder des Liquidationsverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers sowie dann zulässig, wenn die Gründe für eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages vom Arbeitnehmer verschuldet sind.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einem Arbeitnehmer, der aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrt, die Arbeit auf der bisherigen Stelle zu ermöglichen. Ist dies nicht möglich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einer gleichwertigen Stelle wie vor Beginn der Beurlaubung oder auf einer anderen Stelle, die seiner beruflichen Qualifikation entspricht, beschäftigen. Die Vergütung des Arbeitnehmers darf nicht niedriger sein als die Vergütung, die dem Arbeitnehmer bei der Aufnahme der Arbeit auf der vor dem Urlaub besetzten Stelle zustand. 

Erziehungsurlaub und Gewerbetätigkeit

Erziehungsberechtigte, die Unternehmer sind, haben Anspruch auf einen 3-jährigen Erziehungsurlaub nach ähnlichen Regeln wie Arbeitnehmer. 

Zwecks Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs muss der Elternteil seine Gewerbetätigkeit nach dem Ende des von der Sozialversicherungsanstalt finanzierten Mutterschaftsurlaubs ruhend melden. Die Ruhemeldung der Gewerbetätigkeit bedeutet, dass der Fiskus die Beiträge zur Altersrenten- und Invalidenrentenversicherung des Antragstellers finanziert.

Im Antrag ist anzugeben, dass die Ruhemeldung der Gewerbetätigkeit zwecks persönlicher Betreuung eines Kindes erfolgt. Außerdem muss in dem Antrag das Datum angegeben werden, bis zum dem die Gewerbetätigkeit ruhend gemeldet wird. Gleichzeitig kann einen Antrag auf Wiederaufnahme der Gewerbetätigkeit nach Ablauf der Ruhezeit gestellt werden.

Beantragung von Erziehungsurlaub

Der Erziehungsurlaub muss beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden.
Im Antrag ist Folgendes anzugeben:
  • Vor- und Nachname des Kindes;
  • Vor- und Nachname des Antragstellers;
  • Datum des Beginns und der Beendigung des Erziehungsurlaubs;
  • bisher in Anspruch genommener Erziehungsurlaub.
Dem Antrag ist eine schriftliche Erklärung des anderen Elternteils / Erziehungsberechtigten darüber beizufügen, dass er in diesem Zeitraum keinen Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt.

Außerdem ist dem Antrag die Erklärung beizufügen, dass in dieser Zeit keine anderen Grundlagen vorliegen, die die Sozialversicherungspflicht bewirken. 

Der Antrag auf Erziehungsurlaub ist spätestens 21 Tage vor dessen Beginn zu stellen. 

Haben Sie Fragen zum Erziehungsurlaub, so setzen Sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung.

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Izabela Prokop

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