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Arbeitsgesetzbuch und Home Office

PrintMailRate-it

 

Michał Prokop, Monika Spotowska

26. Mai 2021

 

Am 19. Mai 2021 hat das Ministerium für Entwicklung, Arbeit und Technologie einen Entwurf von Änderungen des Arbeitsgesetzbuches veröffentlicht, die darauf abzielen, die Arbeit im Home Office dauerhaft in die arbeitsrechtlichen Vorschriften aufzunehmen.


Aktuell ist die Arbeit im Home Office in 3 Formen möglich:

  • in Form der Telearbeit;
  • Arbeit im Home Office auf der Grundlage der Vorschriften des sog. Krisenschutzschildes;
  • über die o.g. Regelungen hinausgehende Arbeit im Home Office.


Die wichtigsten Regelungen in dem Gesetzesentwurf:

  1. Einführung der Definition der Arbeit im Home Office, nach der die Arbeit vollumfänglich oder teilweise am Wohnort des Arbeitnehmers oder an einem anderen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgestimmten Ort ausgeführt wird, insbesondere unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln;
  2. Annahme, dass die Arbeit im Home Office beim Abschluss des Arbeitsvertrages oder bereits während der Beschäftigung vereinbart werden kann (in dem zweiten Fall könnte die Arbeit im Home Office auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers ausgeführt werden);
  3. Möglichkeit für den Arbeitgeber, die Arbeit im Home Office in Sonderfällen anzuweisen (d.h. während eines geltenden Ausnahmezustands, Zustands der Epidemiegefahr oder der Epidemie sowie innerhalb von 3 Monaten nach Aufhebung dieses Zustands oder wenn es wegen der Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer sichere und hygienische Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, notwendig ist, sofern der Arbeitgeber aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen diese Arbeitsbedingungen am bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers vorübergehend nicht gewährleisten kann – vorbehaltlich der vorherigen Erklärung des Arbeitnehmers, dass er über die örtlichen und technischen Bedingungen für die Ausführung der Arbeit in dieser Form verfügt;
  4. Pflicht zur Festlegung der Grundsätze für die Ausführung der Arbeit im Home Office:
    - in einer zwischen dem Arbeitgeber und der/den betrieblichen Gewerkschaftsorganisation/-en geschlossenen Vereinbarung,
    - in der vom Arbeitgeber verfassten Ordnung, sofern der Abschluss der Vereinbarung mit der/den betrieblichen Gewerkschaftsorganisation/-en nicht zustande kommt oder wenn beim Arbeitgeber keine betriebliche Gewerkschaftsorganisation vorhanden ist (in diesem Fall würde die Ordnung nach Konsultationen mit den Arbeitnehmervertretern festgelegt);
  5. Möglichkeit der Ausführung der Arbeit im Home Office auf Antrag des Arbeitnehmers auch wenn die in Pkt. 4 genannte Vereinbarung oder Ordnung fehlt, die die Grundsätze der Arbeit im Home Office festlegt;
  6. Einführung der Möglichkeit eines verbindlichen Verzichts auf die Arbeit im Home Office durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer – innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Aufnahme;
  7. Regelung der Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, der im Home Office arbeitet (u.a. Bereitstellung der Materialien und Werkzeuge, die zur Ausführung der Arbeit im Home Office erforderlich sind, Deckung der Kosten, die direkt mit dem Home Office verbunden sind) und Gewährung des Rechts der Parteien, eine Vereinbarung über die Nutzung privater Arbeitsmittel und Materialien durch den Arbeitnehmer bei der Arbeit im Home Office abzuschließen;
  8. Regelung der Grundsätze für die Kontrolle des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber am Ort der Ausführung der Arbeit im Home Office;
  9. Einführung eines Verbots der Diskriminierung von Arbeitnehmern, die im Home Office arbeiten;
  10. Gewährleistung des Rechts des im Home Office arbeitenden Arbeitnehmers, sich gemäß den für alle Arbeitnehmer geltenden Bedingungen auf dem Betriebsgelände aufzuhalten;
  11. Einführung besonderer Grundsätze im Bereich der Arbeitssicherheit und -hygiene;
  12. Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sämtliche Anträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, in Papierform bzw. auf elektronischem Wege weiterzuleiten.


Der Arbeitgeber wird u.a. verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer die Materialien und Arbeitsmittel bereitzustellen, die zur Ausführung der Arbeit im Home Office erforderlich sind, und die Kosten zu decken, die in direktem Zusammenhang mit einer solchen Arbeit stehen. Die Parteien können auch eine Vereinbarung über die Nutzung privater Arbeitsmittel und Materialien durch den Arbeitnehmer bei der Arbeit im Home Office abschließen.


Positive verbindliche Auskünfte des Landesbüros für Finanzinformationen – Ausgleichszahlung für die Arbeit im Home Office ohne Einkommensteuer

Während des gegenwärtigen Epidemiezustands begannen die Steuerbehörden, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer positive verbindliche Auskünfte zu erteilen, in denen festgestellt wird, dass die Ausgaben für die Organisation der Arbeit im Home Office keine Einnahmen der Arbeitnehmer darstellen, die die Aufgaben von zu Hause aus erfüllen. Die günstigen Auslegungen basieren jedoch auf den vorübergehend eingeführten Regelungen der Krisenschutzschilde. Deswegen lohnt es sich zu verfolgen, wie die Steuerbehörden auf die in den neuen Vorschriften vorgesehenen Lösungen reagieren.


Folgen der vorgeschlagenen Änderungen

Die entworfenen Regelungen werden die Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches zur Telearbeit ersetzen, die wegfallen werden. Einige rechtliche Lösungen zur Telearbeit wurden in die neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften über die Arbeit im Home Office aufgenommen.


Im Ergebnis wird eine Flexibilisierung der Möglichkeit der Ausführung von Arbeit außerhalb des Arbeitsbetriebes und die Verbreitung der Ausführung von Arbeit im Home Office auch nach Ende des geltenden Epidemiezustands erwartet.


Das Gesetz soll 3 Monate nach dem Datum der Aufhebung des Epidemiezustands in Polen in Kraft treten. Arbeitgeber, die die Bedingungen für Telearbeit bereits in einer Vereinbarung oder in einer Ordnung festgelegt haben, können sie jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs an die neuen Vorschriften anpassen.


Sollten Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

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Michał Prokop

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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