Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Das Verfahren zum Erlass eines APA-Bescheids in der Praxis

PrintMailRate-it

 

Joanna Tomczak

17. August 2020

 

 

Der Bescheid über ein APA wird erlassen, wenn zwischen der Steuerbehörde (oder den Steuerbehörden, wenn wir es mit einem bi- oder multilateralen APA zu tun haben) und dem Steuerpflichtigen, der das APA beantragt hat, eine Vorabverständigung stattfand. Wie unsere diesbezügliche Erfahrung zeigt, ist das Finanzministerium im Rahmen des Verfahrens zum Erlass des Bescheids für Diskussionen, Erläuterungen, Gespräche oder Treffen offen und daran interessiert, eine Lösung zu finden, die beide Seiten zufrieden stellt.

 

Das Verfahren zum Erlass eines APA läuft folgendermaßen ab:

 

  • Organisation eines Vortreffens mit Vertretern des Finanzministeriums,
  • Einreichung des APA-Antrags samt Entrichtung der Gebühr,
  • Formale Überprüfung des APA-Antrags und eventuelle Aufforderung zur Ergänzung fehlender Unterlagen/Informationen,
  • Überprüfung der Gleichartigkeit der Geschäfte zwecks eventueller Ergänzung der Gebühr für die Stellung des APA-Antrags,
  • Sachliche Überprüfung des APA-Antrags.

 

Im Rahmen der obigen Etappen übersendet das Finanzministerium Aufforderungen zur Abgabe von Erklärungen bzw. zur Mitteilung weiterer Angaben. In jeder Etappe des Verfahrens besteht die Möglichkeit, Treffen mit Vertretern des Finanzministeriums zu organisieren (auch in Form der Telefonkonferenz), um den Umfang der Aufforderung oder der geforderten Unterlagen zu besprechen.

 

Vortreffen

 

Noch vor der Stellung des Antrags sollte ein Vortreffen mit Vertretern des Finanzministeriums, nämlich der Abteilung für wichtige Akteure, organisiert werden. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, eine kurze Präsentation zu erstellen, die die grundlegenden Informationen über den Steuerpflichtigen und die Hauptpunkte des einzureichenden Antrags enthält, sowie die Formulierung konkreter Fragen, mit welchen sich die Vertreter der Abteilung vor dem Treffen befassen können. Es ist zu betonen, dass bei dem Vortreffen nur Informationen zu Zweifeln i.Z.m. der Antragstellung, zu Elementen des Antrags oder Erläuterungen der APA-Vorschriften erteilt werden. Die übrigen Informationen, d.h. Höhe der Gebühr oder Aufteilung in gleichartige Geschäfte, werden von den Vertretern der Abteilung für wichtige Akteure nur zu Anschauungszwecken erteilt und sind nicht verbindlich. Eine genaue diesbezügliche Analyse nimmt die Behörde erst nach der Stellung des APA-Antrags vor. Dennoch kann man während des Treffens Informationen zu ersten Gedankengängen der Behörde hinsichtlich des vorgestellten Sachverhalts oder eventuellen Risiken erhalten. Dieses Wissen ist bei der Vorbereitung des Antrags, bei der Berechnung der Gebühr und bei dem Treffen der Entscheidung über die Antragstellung hilfreich.

 

Überprüfung der Gleichartigkeit der Geschäfte und Festlegung der Höhe der Gebühr

 

Eine der Etappen der Überprüfung des APA-Antrags nach der formalen Überprüfung der erforderlichen Elemente ist die Festlegung der Höhe der Gebühr für die Antragstellung durch das Finanzministerium – auch die Aufteilung der vom Antrag umfassten Geschäfte in gleichartige Geschäfte Die Höhe der Gebühr auf den APA-Antrag hängt von der Zahl der gleichartigen Geschäfte ab. Aus unserer Erfahrung ergibt sich, dass das Finanzministerium die Geschäfte recht genau in Gruppen aufteilt und sich auf die einzelnen Merkmale der Dienstleistung und deren Gegenstand konzentriert. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Vertreter des Ministeriums für die Erläuterungen des Steuerpflichtigen zu seinem Ansatz bei der Gruppierung der Geschäfte offen sind. Die von den Behörden vorgeschlagene Aufteilung ist in einem nächsten Schritt der Gegenstand von Erläuterungen. Vor der Stellung des APA-Antrags muss jedoch die Höhe der Gebühr für die Stellung des APA-Antrags geschätzt werden, unter der Annahme, dass die Vertreter des Finanzministeriums die Geschäfte genau in gleichartige Geschäfte aufteilen werden.

 

Fristen für die Stellung des APA-Antrags

 

Angesichts der aktuellen Marktlage und des andauernden Zustands der Pandemie dauern die Arbeiten des Finanzministeriums an der Überprüfung der APA-Anträge länger als gesetzlich vorgesehen. Sollten sich die Fristen verlängern, benachrichtigt das Finanzministerium den Steuerpflichtigen jeweils schriftlich darüber. Dies sollte beachtet werden, wenn man das Verfahren zum Erlass eines APA-Bescheids einleiten möchte.

Das eigentliche Verfahren zum Erlass des APA-Bescheids ist nicht einseitig, sondern ihm gehen viele Verständigungstreffen und Erläuterungen vonseiten des Steuerpflichtigen voraus, der zu Zweifeln der Behörde Stellung nehmen kann und die Möglichkeit hat, die vorgenommene Aufteilung der Geschäfte und die angewandte Methode besser zu begründen. Die Vertreter des Finanzministeriums sind für die beiderseitige Zusammenarbeit offen und das gesamte Verfahren hat die Form eines Dialogs.

 

Wenn Sie einen APA-Antrag stellen möchten, stehen Ihnen unsere Experten gerne unterstützend zur Verfügung.

Kontakt

Contact Person Picture

Joanna Tomczak

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

Anfrage senden

Profil

Deutschland Weltweit Search Menu